einmalige Vermögensanfälle
- einmalige Vermögensanfälle
Begriff für Schenkungen, Erbschaften, Lotteriegewinne etc.
- Steuerliche Behandlung: (1) Einkommensteuer: E.V. fallen unter keine Einkunftsart, unterliegen nicht der Einkommensteuer.
- (2) Körperschaftsteuer: E.V. unterliegen i.d.R. auch nicht der Körperschaftsteuer; Ausnahmefall: ⇡ Betriebseinnahme bei betrieblicher Veranlassung.
- (3) Erbschaftsteuer: Erbschaften und Schenkungen unterliegen der ⇡ Erbschaftsteuer.
- (4) Für Lotteriegewinne ⇡ Rennwett- und Lotteriesteuer.
Lexikon der Economics.
2013.
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Erbschaft — den Erben eines Verstorbenen durch ⇡ Erbfall aus dem ⇡ Nachlass zugewachsenes Vermögen. Vgl. auch ⇡ Erwerb von Todes wegen. Erbschaftsteuerliche Behandlung: Die E. unterliegt der ⇡ Erbschaftsteuer. Einkommen und körperschaftsteuerliche Behandlung … Lexikon der Economics
Erwerb von Todes wegen — Begriff nach § 3 ErbStG: (1) Der Erwerb durch ⇡ Erbfall, Erbersatzanspruch, ⇡ Vermächtnis oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilanspruchs; (2) der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall; (3) die sonstigen Erwerbe, auf die die für… … Lexikon der Economics
Lotterie — 1. Begriff: Veranstaltung durch ⇡ Ausspielung von Geldgewinnen, wobei aufgrund eines Ziehungsplans der Zufall über Gewinn oder Verlust des Einsatzes entscheidet, durchgeführt von Privatpersonen oder öffentlichen Körperschaften. 2. Hauptarten:… … Lexikon der Economics